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39005 HWSB Elbdeich li KM 8,80-10,65 TA3 Lödderitzer Forst bis Breitenhagen

39005 - HWSB Elbdeich Breitenhagen
Abschnitt Lödderitzer Forst bis Breitenhagen - Ist-Zustand
Abschnitt Lödderitzer Forst bis Breitenhagen - Ist-Zustand
Fachgebiet:
Wasserbau
Leistungsumfang:
HOAI §41-44 Ingenieurbauwerke
LP 1-2
Vorplanung
Variantenuntersuchung
Anfrage TÖB
digitales Geländemodell
Planungszeitraum:
2015 - /
Bauzeitraum:
-
Wertumfang:
3,72 Mio. € nach Kostenschätzung
Bauherr/Auftraggeber:
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Flussbereich Schönebeck
Adresse:
39218 Schönebeck Amtsbreite 1
Kontakt/Ansprechp.:
LHW Schönebeck 03928 7063-0
FB.SBK@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de

Haupt-Kennwerte:
Länge Deich: ca. 1900 m
Höhe Deich: ca. 3,35 m
Breite Aufstandsfläche Deich: ca. 25 m


Durch das Elbehochwasser vom Juni 2013 wurde deutlich, dass im Abschnitt Aken bis Breitenhagen umfangreicher Sanierungsbedarf an den Deichen selbst als auch an der Infrastruktur zum Zwecke der Deichverteidigung und -kontrolle besteht. Die vorliegende Planung betrachtet den nördlich an das Großprojekt „Deichrückverlegung Lödderitzer Forst“ anschließenden Deichabschnitt, der innerhalb des Ortsteils Breitenhagen (Stadt Barby) beginnt.


Aus Studienergebnissen wird ersichtlich, dass die Konstruktionshöhen des linken Elbehauptdeiches zwischen Aken und Breitenhagen um bis zu 0,60 m aufzuhöhen sind. Weiterhin wird der Deich DIN-gerecht ausgebaut und mit einem durchgängigen Deichverteidigungsweg auf der landseitigen Berme und einem Deichkontrollweg auf der Deichkrone ausgestattet. Perspektivisch wird dadurch die Deichverteidigung und -kontrolle und die Unterhaltung erleichtert. Durch die Sanierung erhöht sich die Breite des Trassenkorridors auf bis zu 55 m.
Umfang der Vorplanung ist zum einen die Variantenuntersuchung (Sanierung Bestandstrasse nach Regelaufbau oder Sonderkonstruktionen im Bereich Wohngrundstücke) und zum anderen die Ermittlung der Betroffenheiten der Rechtsträger fremder Leitungen/Anlagen im Planungsgebiet sowie notwendige Absprachen mit Gemeinden und Behörden.

Dabei ist besonderes Augenmerk auf die naturschutzrechtlichen Belange zu legen, da sich das Vorhaben im Biosphärenreservat Mittlere Elbe und diversen Schutzgebieten befindet. Eingriffe durch das Bauvorhaben sind zunächst abzuschätzen und Kompensationsmaßnahmen zu entwickeln. Z.B. ist die Rodung von altem Auenwald und die entsprechende Wiederaufforstung unumgänglich.

 

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